Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 25.06.1998 - 4 L 859/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,18987
OVG Niedersachsen, 25.06.1998 - 4 L 859/98 (https://dejure.org/1998,18987)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.06.1998 - 4 L 859/98 (https://dejure.org/1998,18987)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - 4 L 859/98 (https://dejure.org/1998,18987)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,18987) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.1998 - 4 L 859/98
    Auch die vom Beklagten bezeichnete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 25. Sept. 1997 - 1 C 3.97 -, DVBl. 1998, 278) stützt nicht seine Auffassung, § 2 Abs. 1 Nr. 2 AsylbLG a. F. setze - über die Erteilung einer Duldung, weil der Abschiebung des Ausländers Hindernisse entgegenstünden, die er nicht zu vertreten habe, hinaus - als weiteres Tatbestandsmerkmal voraus, daß auch der freiwilligen Ausreise des Ausländers Hindernisse entgegenstünden, die er nicht zu vertreten habe.
  • OVG Niedersachsen, 19.04.1996 - 4 M 625/96

    Pflicht zum Bewohnen einer Gemeinschaftsunterkunft; Unterbliebene Ausreise;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.1998 - 4 L 859/98
    Es handelt sich vielmehr um eine Rechtsgrundverweisung auf § 55 Abs. 2 AuslG, der die Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung bezeichnet (Beschlüsse des Senats v. 19. April 1996 - 4 M 625/96 -, FEVS 47, 132, und - für die Gruppe der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge - vom 20. Jan. 1997 - NVwZ-Beilage Asylrecht 1997, 28 = ZfF 1997, 109).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.1997 - 4 M 7062/96

    Sozialhilfe; Sozialhilferecht; Anwendbarkeit auf Flüchtlinge; Freiwillige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.1998 - 4 L 859/98
    Es handelt sich vielmehr um eine Rechtsgrundverweisung auf § 55 Abs. 2 AuslG, der die Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung bezeichnet (Beschlüsse des Senats v. 19. April 1996 - 4 M 625/96 -, FEVS 47, 132, und - für die Gruppe der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge - vom 20. Jan. 1997 - NVwZ-Beilage Asylrecht 1997, 28 = ZfF 1997, 109).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.1997 - 12 M 264/97

    Sozialhilfe für bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge; Abschiebungshindernisse und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.1998 - 4 L 859/98
    Soweit andere Gerichte die Auffassung vertreten, die entsprechende Anwendung des Bundessozialhilfegesetzes sei ausgeschlossen, wenn die freiwillige Ausreise und die Rückkehr der Ausländer in ihr Heimatland möglich und ihnen zuzumuten seien (Beschl. d. 12. Sen. d. Nds. OVG v. 27. Jan. 1997 - 12 M 264/97 -, NVwZ-Beilage 1997, 28 = FEVS 47, 296; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 27. Okt. 1995 - Bs IV 130/95 -, FEVS 46, 418), führt dies jedenfalls in dem vorliegenden Fall nicht zu einem abweichenden Ergebnis: Denn als Indiz für die Unzumutbarkeit der freiwilligen Ausreise und Rückkehr des Ausländers werten die Vertreter der Gegenmeinung, wenn - wie im Falle des Klägers - die Duldung aus humanitären Gründen erteilt worden ist.
  • OVG Niedersachsen, 25.09.1991 - 4 L 29/90

    Träger der Sozialhilfe; Hilfeempfänger; Öffentliche Verkehrsmittel; Preiswerte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.1998 - 4 L 859/98
    Dadurch ist der Hilfeanspruch nicht erloschen (vgl. zum Erlöschen des Anspruchs auf Sozialhilfe, wenn der Zweck der Hilfe wegen Zeitablaufs nicht mehr zu erreichen ist: Urt. d. Sen. v. 25.9.1991 - 4 L 29/90 - FEVS 42, 227).
  • OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 1232/98

    Zur Frage der Zumutbarkeit der freiwilligen; Ausreise, freiwillige; Bosnien;

    Der Senat hält auch in Ansehung dessen, daß der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in nunmehr ständiger Rechtsprechung (s. etwa aus jüngster Zeit den Beschluß vom 9.11.1998 - 4 L 4538/98 - und die rechtskräftigen Urteile vom 25.6.1998 - 4 L 767/98 - und 4 L 859/98 -) die Ansicht vertritt, dem Tatbestandsmerkmal der freiwilligen Ausreise in § 2 Abs. 1 Nr. 2 AsylbLG a.F. komme keine selbständige Bedeutung zu, nach erneuter Prüfung an seiner gegenteiligen Auffassung fest und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die in seiner Entscheidung vom 27. Januar 1997 (- 12 M 264/97 -, FEVS 47, 296 ff. = NVwZ-Beilage Nr. 4/1997, S. 28 ff.) dargestellten Gründe, zumal der 4. Senat des erkennenden Gerichts in den genannten Entscheidungen für seine gegenteilige Ansicht zusätzliche Argumente nicht ins Feld geführt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht